Strafrecht – R.O. #5
In dieser Ausgabe geht es um die sogenannte „Lex Möhlmann“, mit der das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2023 den Grundsatz Ne bis in idem – nicht zweimal in derselben Sache bestätigt hat (Art. 103,3 GG). Warum darf ein Straftäter, der ursprünglich freigesprochen wurde, bei neuer Beweislage nicht erneut wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden? Entgeht er damit nicht seiner gerechten Strafe? Worum geht es aber überhaupt bei Strafe?
Begründung des BVerfG vom 31. Oktober 2023 zum Fall Möhlmann.